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Professorinnen und Professoren der UZH können bei der Abteilung Professuren Familienzulagen für ihre Kinder beantragen.
Damit wir Ihren Anspruch auf Familienzulagen prüfen können, bitten wir Sie, das Antragsformular Anmeldung für Arbeitnehmende der SVA vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und mit den erforderlichen Beilagen an die Abteilung Professuren (familienzulagen@prof.uzh.ch) zu senden.
Veränderungen der Zulagenberechtigung (z.B. Übertritt in die Ausbildung) sind mit dem Formular Änderungsmeldung für Arbeitnehmende der SVA gleichermassen der Abteilung Professuren (familienzulagen@prof.uzh.ch) zu melden.
Die Auszahlung der Familienzulage(n) erfolgt mit der monatlichen Lohnzahlung durch die UZH.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, stets sämtliche Veränderungen Ihrer persönlichen Umstände bzw. das Kind betreffende Veränderungen im Zusammenhang mit Familienzulagen unverzüglich schriftlich an die Abteilung Professuren (familienzulagen@prof.uzh.ch) zu melden.
Dazu gehören insbesondere Ereignisse wie:
Ungerechtfertigter Leistungsbezug und die Verletzung von Meldepflichten sind strafbar.
Gerne verweisen wir hierzu auch auf die weiterführenden Informationen (inkl. Merkblatt) zu den Familienzulagen, an die Sie über die untenstehenden Links gelangen können.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre angemessene Berücksichtigung und zeitgerechte Mitarbeit in dieser Angelegenheit.
Im Kanton Zürich bestehen die Familienzulagen aus altersabhängigen Kinderzulagen und Ausbildungszulagen.
In der Regel tritt Ihr Kind mit vollendetem vierten Altersjahr (Stichtag ist grundsätzlich der 31. Juli) in den Kindergarten bzw. in die Eingangsstufe ein.
a) Kinderzulagen
b) Ausbildungszulagen: