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Frequently Asked Questions (FAQ)

Allgemeine Fragen zur Erfassung von Interessenbindungen

F: Was muss ich tun, um eine bestehende oder neue Interessenbindung zu erfassen?

A: Nach dem Login in die Webapp können im Formular unter "Neue Interessenbindung erfassen" alle bestehenden und jede im Laufe der Zeit neu hinzukommende Interessenbindung eintragen werden.


Vorgehen: 

•  Im Formular  "Neue Interessenbindung erfassen" eine bestehende bzw. eine neue Interessenbindungen erfassen. 

•  Blauen Button "Veröffentlichung beantragen" anklicken -> die Angaben werden in die darunter stehende Tabelle "Ihre erfassten Interessenbindungen" übertragen. 

•  Es erscheint erneut ein leeres Formular "Neue Interessenbindung erfassen". Auf diese Weise können nacheinander alle Interessenbindungen erfasst werden. 

Nach dem Erfassen aller Interessenbindungen: -> oben rechts in der Tool-Navigation ausloggen ("Logout (Prof. Dr. VN NN)").

 F: Was muss ich tun, wenn eine bestehende  Interessenbindung endet?

A: Bei Beendigung einer Interessenbindung ist das Enddatum einzutragen. 

Vorgehen: 

•  Nach dem Login in die Webapp unter "Ihre erfassten Interessenbindungen" die betroffene Interessenbindung auswählen. 

•  Rotes Ikon "Eintrag bearbeiten" anklicken -> im neuen Fenster das gewünschte Enddatum eintragen. 

•  Blauer Button "Speichern und zur Veröffentlichung freigeben" anklicken.

•  Nach dem Erfassen des Enddatums: -> oben rechts in der Tool-Navigation ausloggen ("Logout (Prof. Dr. VN NN)").

F: Müssen auch Interessenbindungen erfasst werden, die bereits abgeschlossen sind?

A: Nein. Das Gesetzt tritt auf den 1. Januar 2017 in Kraft. Erst ab dann gilt die Pflicht zur Offenlegung. Es gilt: Alle Tätigkeiten, die vor dem 1. Januar 2017 aufgenommen wurden bzw. länger als bis zum 1. Januar 2017 ausgeübt werden, müssen deklariert werden. Alle Tätigkeiten, die bis am 31. Dezember 2016 abgeschlossen werden, müssen nicht erfasst werden.

 F: Ich habe keine deklarationspflichtigen Interessenbindungen. Was muss ich tun?

A: Im Webtool steht die Option "Ich habe keine Interessenbindungen" zur Verfügung. Setzen Sie dort ein Häkchen und klicken Sie auf den Button "Speichern". Anschliessend loggen Sie sich oben rechts in der Tool-Navigation aus ("Logout (Prof. Dr. VN NN)").

F: Ich habe ursprünglich im Webtool angegeben, dass ich keine deklarationspflichtigen Interessenbindungen habe. Was muss ich tun, um nun doch eine Interessenbindung zu erfassen?

A: Vorgehen: 

•  Nach dem Login in die Webapp bei der Option "Ich habe keine Interessenbindungen" das Häkchen durch anklicken entfernen.

•  Blauer Button "Speichern und zur Veröffentlichung freigeben" anklicken -> es erscheint ein leeres Formular "Neue Interessenbindung erfassen”.

•  Im Formular  "Neue Interessenbindung erfassen" die neue Interessenbindung erfassen. 

•  Blauen Button "Veröffentlichung beantragen" anklicken -> die Angaben werden in die darunter stehende Tabelle "Ihre erfassten Interessenbindungen" übertragen. 

•  Es erscheint erneut ein leeres Formular "Neue Interessenbindung erfassen". Auf diese Weise können nacheinander alle Interessenbindungen erfasst werden. 

Nach dem Erfassen aller Interessenbindungen: -> oben rechts in der Tool-Navigation ausloggen ("Logout (Prof. Dr. VN NN)").

F: Im Frühling dieses Jahres habe ich bereits ein Formular ausgefüllt und an die Abteilung Professuren gesandt. Muss ich nun dieselben Angaben nochmals machen?

A: Es ist zu unterscheiden zwischen der Deklaration von Nebenbeschäftigungen und der Offenlegung der Interessenbindungen. In manchen Fällen ist eine Nebenbeschäftigung durchaus mit einer Interessenbindung verknüpft bzw. umgekehrt. Neue Interessenbindungen sind jeweils zeitnah zu ihrer Entstehung in das Register einzutragen. Läuft eine Interessenbindung aus, kann auch das erfasst werden.

Nebenbeschäftigungen müssen unabhängig davon weiterhin jährlich deklariert werden. Die Einladung erfolgt wie immer im März des dem Deklarationsjahr folgenden Jahres. Bsp.: Einladung im März 2017 zur Deklaration der Nebenbeschäftigungen im Jahr 2016. Im Rahmen der jährlichen Deklaration der Nebenbeschäftigungen ist zu bestätigen, dass die Pflicht zur Angabe der Interessenbindungen im Berichtsjahr der Nebenbeschäftigungen erfüllt worden ist.

Definitionen

F: Was ist eine Körperschaft?

A: Eine Körperschaft ist jeder Zusammenschluss von Personen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Dieser Begriff wurde bewusst gewählt, um alle möglichen rechtlichen Formen von Firmen etc. einzuschliessen und ist entsprechend weit gefasst.

F: Was ist eine Interessengruppe?

A: Der durch den Gesetzgeber verwendete Begriff «Interessengruppe» ist durch die Zweckbestimmung breit zu verstehen. Gemäss der etablierten Praxis versteht die UZH darunter generell eine Gruppe von Personen, die sich für gemeinsame Interessen, Themen oder Tätigkeitsbereiche einsetzt. Darunter fallen auch Firmen und Kanzleien.

Mitgliedschaften

F: Ich bin Mitglied einer Fachgesellschaft/wissenschaftlichen Gesellschaft/eines Vereins. Muss ich diese Mitgliedschaft als Interessenbindung deklarieren?

A: Reine Mitgliedschaft in Fachgesellschaften/wissenschaftlichen Gesellschaften oder Vereinen ohne aktive Funktion sind nicht als Interessenbindung zu deklarieren.

Ist die Mitgliedschaft jedoch mit einer Tätigkeit verbunden (z.B. Beratung, Leitung), so ist sie zu deklarieren.

F: Ich bin Vorsitzende/r eines Fachverbandes. Muss ich diese Tätigkeit als Interessenbindung deklarieren?

A: Ja. Die Tätigkeit als Vorsitzender eines Fachverbandes gilt gemäss § 2 lit b der Weisung betreffend Interessenbindungen als dauernde Leitungsfunktion im Rahmen dessen, was als Interessengruppe bezeichnet wird und ist damit deklarationspflichtig.

F: Ich bin Mitglied im wissenschaftlichen Beirat von Firmen. Muss ich diese Mitgliedschaft als Interessenbindung deklarieren?

A: Ja. Die Mitgliedschaft im wissenschaftlichen Beirat von Firmen gilt gemäss § 2 lit b der Weisung betreffend Interessenbindungen als dauernde Leitungs- oder Beratungsfunktion im Rahmen dessen, was als Interessengruppe bezeichnet wird und ist deshalb zu deklarieren.

F: Ich bin Mitglied im wissenschaftlichen Beirat eines Exzellenzclusters an einer Universität. Muss ich diese Mitgliedschaft als Interessenbindung zu deklarieren?

A: Ja. Die Mitgliedschaft im wissenschaftlichen Beirat einer Universität gilt gemäss § 2 lit b der Weisung betreffend Interessenbindungen als dauernde Leitungs- oder Beratungsfunktion im Rahmen dessen, was als Interessengruppe bezeichnet wird und ist deshalb zu deklarieren.

F: Ich bin Vertreter/in der Schweizer Universitäten im Vorstand einer ausländischen Fachgesellschaft. Muss ich diese Tätigkeit als Interessenbindung deklarieren?

A: Ja. Die Vertretung der Schweizer Universitäten im Vorstand einer ausländischen Fachgesellschaft gilt gemäss § 2 lit b der Weisung betreffend Interessenbindungen als dauernde Leitungs- oder Beratungsfunktion im Rahmen dessen, was als Interessengruppe bezeichnet wird und ist deshalb zu deklarieren.

F: Ich bin Mitglied im Forschungsrat des SNF. Muss ich diese Tätigkeit als Interessenbindung deklarieren?

A: Ja. Die Mitgliedschaft im Forschungsrat des SNF gilt gemäss § 2 lit a der Weisung betreffend Interessenbindungen als Tätigkeit in einem Führungs- und Aufsichtsgremium und ist damit deklarationspflichtig.

F: Ich bin Mitglied in einem Evaluationsgremium des SNF/des ERC. Muss ich diese Mitgliedschaft als Interessenbindung deklarieren?

A: Ja. Die Mitgliedschaft im Evaluationsgremium des SNF gilt gemäss § 2 lit b der Weisung betreffend Interessenbindungen als dauernde Beratungsfunktion im Rahmen dessen, was als Interessengruppe bezeichnet wird und ist damit deklarationspflichtig.

F: Ich bin Mitglied der Finanzkommission meiner Wohnortgemeinde. Damit verbunden sind wenige Sitzungen pro Jahr, die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Muss ich diese Tätigkeit als Interessenbindung deklarieren?

A: Ja. Diese Tätigkeit gilt gemäss § 2 lit a der Weisung betreffend Interessenbindungen als Tätigkeit in einem Führungs- und Aufsichtsgremium einer kommunalen Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist deshalb zu deklarieren.

Tätigkeiten für die UZH bzw. im Auftrag der UZH

F: Gilt die Tätigkeit in einer Kommission der UZH (Nachwuchsförderungskommission, Forschungskommission, u.a.) als deklarationspflichtige Interessenbindung?

A: Nein. Dieses Engagement ist nicht als Interessenbindung zu deklarieren. Derartige Tätigkeiten innerhalb der UZH gehören zur Pflicht der Professorinnen und Professoren der UZH zur Teilnahme an der Selbstverwaltung der UZH gemäss § 46 der Personalverordnung der Universität Zürich (PVO-UZH) vom 29. September 2014.

 

F: Muss eine ex officio Mitgliedschaft, z.B. eine Mitgliedschaft im Auftrag der UZH  in einem Stiftungsrat, z.B. der Stiftung WWPK, deklariert werden?

A: Ja. Auch eine Tätigkeit im Auftrag der UZH oder ex officio begründet eine Interessenbindung gemäss § 2 lit a der Weisung betreffend Interessenbindungen und ist deshalb zu erfassen. Da die Tätigkeit keine persönliche Interessenbindung darstellt, kann dies im Formular in der Rubrik "Funktion" unter "weitere" entsprechend präzisiert werden als Tätigkeit im Auftrag der UZH oder ex officio.

Weitere Tätigkeiten

F: Ich bin Herausgeber/in oder Editor/in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift. Muss ich diese Tätigkeit/en als Interessenbindung/en deklarieren?

A: Nein. Herausgeberschaften von oder Editorships für wissenschaftliche/n Fachzeitschriften gelten nicht als deklarationspflichtige Interessenbindungen.

 

F: Ich habe Einsitz im Beirat / bin Mitglied im Editorial-Board einer Fachzeitschrift. Muss ich diese Tätigkeit als Interessenbindung deklarieren?

A: Nein. Der Einsitz im Beirat / die Mitgliedschaft im Editorial-Board einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift gilt nicht als deklarationspflichtige Interessenbindung.

 

F: Ich bin Lehrbeauftragte/r an der ETH. Muss ich diese Tätigkeit als Interessenbindung deklarieren?

A: Nein. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um keine deklarationspflichtige Interessenbindung. Die Tätigkeit soll jedoch alljährlich als Nebenbeschäftigung deklariert werden.

 

F: Ich halte viele Vorträge, für die ein Honorar bezahlt wird. Muss ich diese Tätigkeit als Interessenbindung deklarieren?

A: Nein. Vorträge sind in der Deklaration Nebenbeschäftigungen anzugeben.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Professuren

Sonja Egli

Tel. +41 44 634 20 22