Navigation auf uzh.ch

Suche

Abteilung Professuren

Versicherungen

Es gibt in der Schweiz kaum einen Lebensbereich, zu dem nicht auch eine Versicherung abgeschlossen werden kann. Bei einem Umzug in die Schweiz ist es vor allem wichtig zu wissen, dass vier der Versicherungen obligatorisch sind. Es sind dies

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • ggf. Motorfahrzeugversicherung
  • ggf. Gebäudeversicherung

Folgende Versicherungen sind freiwillig (Auswahl), sollten aber je nach Lebenssituation und Schutzbedürfnissen geprüft werden:

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausrat- und Wertsachenversicherung
  • Krankenzusatzversicherung
  • Freiwillige Alters- bzw. Selbstvorsorge (z.B. Lebensversicherung oder Säule 3a)

Krankenversicherung

Es bestehen in der Schweiz zwei verschiedene Formen der Krankenversicherung:

  • Obligatorische Krankenpflegeversicherung (auch Grundversicherung genannt)
  • Freiwillige Zusatzversicherungen (z.B. Zusatz für Alternativmedizin oder Spitalzusatz)

Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verbindlich geregelt und sind für alle Krankenkassen gleich. Die Leistungen der Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und variieren von Kasse zu Kasse.

Versicherungspflicht

Jede Person, die sich in der Schweiz niederlässt, muss innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen. Alle Mitglieder einer Familie, Erwachsene wie Kinder, werden einzeln versichert. Versicherungspflichtig sind zudem Personen mit Wohnsitz im Ausland, die über eine Aufenthaltsbewilligung von mehr als drei Monaten Gültigkeit verfügen oder Grenzgängerinnen bzw. Grenzgänger sind.

Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist nur für einige wenige Personenkreise auf Gesuch hin möglich. Über Befreiungsgesuche entscheidet die Gesundheitsdirektion.

Freie Wahl

Die Versicherten können den Krankenversicherer für die Grundversicherung und für die Zusatzversicherung frei wählen. Krankenversicherer müssen alle Versicherten in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von ihrem Alter und Gesundheitszustand und ohne Vorbehalte oder Karenzfristen. Bei der Zusatzversicherung verhält es sich anders: Hier haben die Krankenversicherer freien Spielraum zu entscheiden, wen sie aufnehmen möchten und wen nicht.

Leistungen

Die Krankenversicherung gewährt gesetzlich festgelegte Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und – sofern nicht bereits vom Arbeitgeber versichert – bei Unfällen. Wer in der Schweiz arbeitet, ist in der Regel durch den Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Erfolgt die Anmeldung innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten, gilt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Datum der Wohnsitznahme in der Schweiz, wobei die Prämien ebenfalls rückwirkend zu bezahlen sind.

Trotz identischer Leistungen variieren die Prämien (Beiträge der Versicherungsnehmenden) je nach Wohnort, Alter oder Versicherungsmodell beträchtlich. Aus diesem Grund lohnt sich ein Prämienvergleich.

Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist eine Personenversicherung, welche sich mit den wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten befasst. Mit ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wiedergutzumachen der entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken.

Mitarbeitende der UZH sind obligatorisch gegen Berufsunfälle, bei einem Arbeitspensum von 8 Stunden oder mehr pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.