Förderungsprofessuren
Förderungsprofessuren ermöglichen hoch qualifizierten jungen Forschenden, die eine akademische Karriere verfolgen, eine eigene Gruppe aufzubauen und ein eigenständiges Forschungsprojekt durchzuführen. Sie werden entweder durch die UZH oder durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) zugesprochen und finanziert. Die SNF-Förderungsprofessuren werden ab 2018 durch SNF-Eccellenza-Professuren ersetzt.
Lohn
Die Ausrichtung des Lohns richtet sich für alle Förderungsprofessuren nach den Bestimmungen der UZH als gastgebende Universität. Im folgenden Merkblatt finden sich nähere Angaben zur Lohnregelung.
Pensionskassen
SNF-Eccellenza-, SNF-PRIMA-Professorinnen und -professoren sowie UZH-Förderungsprofessorinnen und -professoren werden von der UZH bei der BVK Personalvorsorge versichert.
SNF-Förderungsprofessorinnen und -professoren, die ihre Förderungsprofessur vor 2019 erhalten haben, werden von der UZH bei der Vorsorgestiftung VSAO versichert.
Formular Anstellungsverfügung
Künftige SNF-Eccellenza-Professorinen bzw. -professoren werden gebeten
- das Formular Anstellungsverfügung (PDF, 472 KB) auszufüllen, durch die zuständige Institutsleitung unterzeichnen zu lassen und
- mit den im Formular aufgeführten Beilagen sowie
- dem Formular «Frühere Anstellungen» (PDF, 537 KB)
per E-Mail an Frau Susanne Kammerer (susanne.kammerer@prof.uzh.ch) zu schicken.
Familienzulagen
Förderungsprofessorinnen und -professoren der UZH können bei der Abteilung Professuren Kinder- und Ausbildungszulagen (Familienzulagen) beantragen.