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Abteilung Professuren

Dienstaltersgeschenk (DAG)

Anspruch

Nach Vollendung von 10, 15, 20, 30, 35, 45 und 50 Dienstjahren werden je 15 Arbeitstage bezahlter Urlaub als Dienstaltersgeschenk (DAG) gewährt. Nach Vollendung von 25 Jahren beträgt der Urlaub 22 Arbeitstage, nach Vollendung von 40 Jahren 30 Arbeitstage.

Bei unterschiedlichem Beschäftigungsgrad richtet sich die Höhe des DAG nach dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad der letzten 5 Jahre (bzw. 10 Jahre beim 10-jährigen DAG).

Auszahlung

Auf Wunsch oder wenn die betrieblichen Verhältnisse den Urlaub nicht zulassen, kann das DAG ausbezahlt werden. Als Geldbetrag werden ausgerichtet:

  • beim 25-jährigen DAG: 1/12 des Jahreslohns
  • beim 40-jährigen DAG: 1/9 des Jahreslohns
  • bei den übrigen DAG:   1/18 des Jahreslohns

Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ein Anteil des nächstfälligen Dienstaltersgeschenks wird gewährt, wenn bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses mindestens 21 Dienstjahre zurückgelegt sind und bis zur Fälligkeit des nächsten Dienstaltersgeschenks nicht mehr als vier Dienstjahre fehlen. Davon ausgenommen sind Einschränkung gemäss Personalverordnung des Kantons Zürich, z.B. bei Kündigung oder Todesfall.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Professuren

Gary Bild

Tel. +41 44 634 20 24