Navigation auf uzh.ch

Suche

Abteilung Professuren

Einreise

entry_ch

Sie wurden zur Professorin oder zum Professor der UZH berufen und werden demnächst Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen und hier Ihre Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Für die Einreise und den Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Regelungen.

EU-28 und EFTA

Drittstaaten

Das Aufenthaltsrecht im Kanton Zürich und in der Schweiz wird durch Bundesrecht sowie völkerrechtliche Verträge geregelt. Das Migrationsamt des Kantons Zürich vollzieht dieses Recht und erteilt nach vorgängiger Prüfung der entsprechenden Gesuche Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zur Einreise und zu den notwendigen Dokumenten.

Bereichs-Navigation