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Die UZH kann neuberufene Professorinnen und Professoren sowie ggf. deren Partnerin bzw. Partner mit einem Beitrag an den Besuch von Deutschkursen unterstützten. Die Abrechnung der im Rahmen der Anstellungsverfügung verfügten Beträge erfolgt gemäss dem Merkblatt «Abrechnung Deutschkurskosten».