Gastprofessuren

Die Fakultäten können Gastprofessuren beschliessen. Die Abteilung Professuren unterstützt die involvierten Stellen der UZH sowie die eingeladenen Personen.

NEU: Der Antrag muss mindestens 6 Monate vor Stellenantritt über die zuständige Fakultät bei der Abteilung Professuren eingereicht sein.

Abläufe und Zuständigkeiten

Familienzulagen

Gastprofessorinnen und -professoren der UZH können bei der Abteilung Professuren Kinder- und Ausbildungszulagen (Familienzulagen) beantragen.