Gastprofessuren
Die Fakultäten können Gastprofessorinnen und -professoren anstellen. Die Abteilung Professuren unterstützt die involvierten Stellen der UZH sowie die eingeladenen Personen.
NEU: Der Antrag muss mindestens 6 Monate vor Stellenantritt über die zuständige Fakultät bei der Abteilung Professuren eingereicht werden.
Abläufe und Zuständigkeiten
Im nachfolgenden Merkblatt finden Sie Informationen zur Anstellung von Gastprofessor:innen.
Merkblatt Gastprofessuren (PDF, 101 KB)
Familienzulagen
Gastprofessorinnen und -professoren der UZH können bei der Abteilung Professuren Kinder- und Ausbildungszulagen (Familienzulagen) beantragen.