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Abteilung Professuren

Gesuchstellung

Vorgaben

Bitte richten Sie sich bei der Einreichung eines Gesuchs an die Hochschulstiftung nach den folgenden Vorgaben:

Das Gesuch ist in Form eines Briefes mit kurzer Begründung, Angabe des beantragten Betrags und den folgenden Beilagen bei der zuständigen Fakultätsleitung einzureichen:

- Programm der Veranstaltung
- Budget mit vollständiger Aufstellung der erwarteten Ausgaben und Einnahmen (z.B. erwartete Unterstützungsbeiträge)

Ablauf

Nach der Einreichung des Gesuchs bei der zuständigen Fakultätsleitung durchläuft der Antrag die folgenden Schritte:

  1. Die zuständige Fakultät verfasst eine Stellungnahme zuhanden der Hochschulstiftung.
    Bitte beachten Sie: Die positive Stellungnahme der Fakultät ist erforderlich für die Prüfung des Gesuchs durch die Hochschulstiftung. Sie bedeutet nicht, dass das Gesuch damit bewilligt ist.
  2. Prüfung durch die Hochschulstiftung (Bewilligung oder Ablehnung).

  3. Verfügung durch die Bildungsdirektion des Kantons Zürich. Versand der Verfügung durch die Abteilung Professuren:
    - Original an die Finanzdienste der UZH, Renata Sieber
    - Kopie an die Gesuchstellerin/den Gesuchsteller
    - Kopie an das zuständiges Dekanat

  4. Bezug des zugesprochenen Betrags: Um den zugesagten Betrag zu erhalten, setzen Sie sich (innerhalb von 6 Monaten) mit den Finanzdiensten der UZH, Renata Sieber, in Verbindung:
    Tel. +41 (0)44 634 21 14 oder renata.sieber@fi.uzh.ch
    Bitte PSP-Element (F-XXXXX-XX-XX) für die Überweisung des Betrags angeben.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Professuren

Susanne Kammerer

Tel. +41 44 634 20 21