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Abteilung Professuren

Weiterführung Titel Professorin bzw. Professor

Die durch den Universitätsrat ernannten ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren der UZH, auch ad personam, sind berechtigt, während der Dauer ihrer Anstellung und nach der Emeritierung den Professorinnen- bzw. Professorentitel zu führen (§ 8 Abs. 6 UniO).

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage