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Professorinnen und Professoren der UZH erhalten je nach Alter 25 bis 32 Tage Ferien pro Jahr. Hinzu kommen diverse Feiertage bzw. Tage mit reduzierter Sollarbeitszeit. Neben den regulären Ferien besteht die Möglichkeit, Abwesenheiten in Form von Forschungssemestern, Kurzabwesenheiten, bezahlten oder unbezahlten Urlauben zu beantragen.
Details zu den verschiedenen Abwesenheiten finden Sie in der entsprechenden Rubrik: