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Abteilung Professuren

Bezahlter Urlaub

Es gibt verschiedenste Anlässe, für welche Professorinnen und Professoren zusätzlich zu den ordentlichen Ferien Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Insbesondere für familiäre Ereignisse (z.B. Hochzeit) oder persönliche Angelegenheiten (z.B. Umzug) wird bezahlter Urlaub gewährt.

Bei überwiegenden dienstlichen Interessen kann die Gewährung von bezahltem Urlaub auch verweigert oder es können Auflagen gemacht werden.

Einige Beispiele von Ereignissen mit den jeweiligen Urlaubsansprüchen: 

  • Eigene Hochzeit: 3 Arbeitstage
  • Geburt eines eigenen Kindes (für den Vater)*: 10 Arbeitstage 
  • Arzt- oder Zahnarztkonsultationen: die notwendige Zeit  
  • Krankheit oder Unfall in der Familie, wenn andere Hilfe fehlt: die notwendige Zeit, höchstens 2 Arbeitstage pro Ereignis  
  • Krankheit oder Unfall in der Familie, bei Familien mit eigenen Kleinkindern oder Kindern im schulpflichtigen Alter: die notwendige Zeit, höchstens 5 Arbeitstage pro Ereignis
  • Wohnungs- oder Zimmerwechsel: 1 Arbeitstag 

Die abschliessende Auflistung aller Ereignisse mit den jeweiligen Urlaubsansprüchen findet sich in der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO).

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* für die Mutter: siehe Mutterschaftsurlaub/Elternschaft
* für den Vater: zusätzliche Regelung siehe Mutterschaftsurlaub/Elternschaft

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Professuren

Gary Bild

Tel. +41 44 634 20 24