Verträge für Beratungs- und Referatstätigkeiten
Erläuterungen
Erläuterungen
Professorinnen und Professoren der Universität Zürich (UZH) mit einer zusätzlichen Anstellung am Universitätsspital Zürich (USZ) schliessen regelmässig privat Verträge für Beratungs- oder Referatstätigkeiten im Rahmen von Nebenbeschäftigungen ab. Gewisse Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner verlangen dazu eine Bestätigung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers (UZH oder USZ), dass diese/r mit dem Vertrag einverstanden sei. Für die Erstellung der Bestätigung ist ausschliesslich das USZ zuständig.
Vertrag
Grundsätze
Es ist zu beachten, dass Verträge für Beratungs- oder Referatstätigkeiten ausschliesslich in eigenem Namen abgeschlossen werden und deshalb keinerlei Hinweise auf die Tätigkeit an der UZH oder am USZ enthalten dürfen. In den Verträgen sind ausschliesslich die privaten Daten (Privatadresse, private E-Mail-Adresse etc.) aufzuführen. Die Erwähnung der Funktion an der UZH oder am USZ (z.B. Klinikdirektorin bzw. Klinikdirektor) ist nicht zulässig.
Haftpflichtversicherungsschutz
Es ist zu beachten, dass für Nebenbeschäftigungen kein Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen der Anstellung an der UZH bzw. am USZ besteht und dass deshalb eine private Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen ist.