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Abteilung Professuren

Verträge für Beratungs- und Referatstätigkeiten

Erläuterungen

Professorinnen und Professoren der Universität Zürich (UZH) mit einer zusätzlichen Anstellung am Universitätsspital Zürich (USZ) schliessen regelmässig privat Verträge für Beratungs- oder Referatstätigkeiten im Rahmen von Nebenbeschäftigungen ab. Gewisse Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner verlangen dazu eine Bestätigung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers (UZH oder USZ), dass diese/r mit dem Vertrag einverstanden sei. Die UZH gibt keine Bestätigung zum Vertrag ab, sondern nimmt ihn lediglich zur Kenntnis und bestätigt die Zulässigkeit der Ausübung einer Nebenbeschäftigung. Die Kenntnisnahme der UZH setzt die Kompatibilität des Vertrags mit den gesetzlichen Vorgaben zur Ausübung von Nebenbeschäftigungen sowie zu Erfindungen und urheberrechtlich geschützten Werken voraus.

Vertrag

Grundsätze

Es ist zu beachten, dass Verträge für Beratungs- oder Referatstätigkeiten ausschliesslich in eigenem Namen abgeschlossen werden und deshalb keinerlei Hinweise auf die Tätigkeit an der UZH oder am USZ enthalten dürfen. In den Verträgen sind ausschliesslich die privaten Daten (Privatadresse, private E-Mail-Adresse etc.) aufzuführen. Die Erwähnung der Funktion an der UZH oder am USZ (z.B. Klinikdirektorin bzw. Klinikdirektor) ist nicht zulässig.

Bedingungen

Die Bedingungen, die gegenüber der UZH und dem USZ eingehalten werden müssen, sind der  Erklärung betreffend Berater-Verträge / Referenten-Tätigkeitenzu entnehmen.

Prüfung

Weder die UZH noch das USZ prüfen die privaten Verträge für Beratungs- oder Referatstätigkeiten. Ob der private Vertrag die Interessen und Rechte der Professorin bzw. des Professors sowie die Rechte der UZH als Arbeitgeberin berücksichtigt, liegt somit in deren Verantwortung. Die UZH stellt nach Eingang des Vertrags eine Erklärung aus, mit der sie vom Vertrag Kenntnis nimmt und die Zustimmung zur Ausübung der Beratungs- bzw. Referatstätigkeit im Sinne einer Nebenbeschäftigung erteilt.

Haftpflichtversicherungsschutz

Es ist zu beachten, dass für Nebenbeschäftigungen kein Haftpflichtversicherungs-schutz im Rahmen der Anstellung an der UZH bzw. am USZ besteht und dass deshalb eine private Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen ist.

Vorgehen

Der Ablauf bei Beratungs- und Referatsverträgen ist wie folgt:

  1. Die Professorin bzw. der Professor schickt den Vertrag für eine Beratungs- oder Referatstätigkeit für ein Unternehmen per Post an die Abteilung Professuren:

    Universität Zürich (UZH)
    Abteilung Professuren
    Frau Susanne Kammerer
    Künstlergasse 15
    CH-8001 Zürich
     
  2. Die Abteilung Professuren stellt, basierend auf dem eingereichten Vertrag, die Erklärung betreffend Berater-Verträge / Referenten-Tätigkeiten aus und schickt diese der Professorin bzw. dem Professor zusammen mit dem Vertrag zur weiteren Verwendung.

 

Weiterführende Informationen

Formular «Erklärung Berater-Verträge / Referenten-Tätigkeiten»

Professorinnen/Professoren (ohne Titularprofessuren)

Bei Fragen zu Ihren Nebenbeschäftigungen wenden Sie sich an eine der folgenden Stellen:

 

Abteilung Professuren
Herr Jörg Kehl
Tel. +41 44 634 20 21
E-Mail


Corporate Compliance USZ
Sabine Geiger, lic. iur. RA

Tel. +41 44 255 46 88
E-Mail

Übrige UZH-Angestellte

Bei Fragen zu Ihren Nebenbeschäftigungen wenden Sie sich direkt an die Abteilung Personal:

Übrige USZ-Angestellte

Bei Fragen zu Ihren Nebenbeschäftigungen wenden Sie sich direkt an Sabine Geiger, lic. iur. RA, Chief Corporate Compliance USZ:

Tel. +41 44 255 46 88

Fragen zu geistigem Eigentum

Unitectra

Tel. +41 44 634 44 01

Rechtsgrundlagen

Es kommen insbesondere die folgenden Regelungen zur Anwendung: