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Verträge für Beratungs- und Referatstätigkeiten

Erläuterungen

Erläuterungen

Professorinnen und Professoren der Universität Zürich (UZH) mit einer zusätzlichen Anstellung am Universitätsspital Zürich (USZ) oder einer anderen universitären Klinik (Kispi, Balgrist, PUK) schliessen regelmässig privat Verträge für Beratungs- oder Referatstätigkeiten im Rahmen von Nebenbeschäftigungen ab. Gewisse Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner verlangen dazu eine Bestätigung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers, dass diese/r mit dem Vertrag einverstanden sei. Für die Erstellung der Bestätigung ist ausschliesslich das USZ bzw. die universitäre Klinik zuständig.

Vertrag

Grundsätze

Es ist zu beachten, dass Verträge für Beratungs- oder Referatstätigkeiten ausschliesslich in eigenem Namen abgeschlossen werden und deshalb keinerlei Hinweise auf die Tätigkeit an der UZH, am USZ oder an einer anderen universitäten Klinik enthalten dürfen. In den Verträgen sind ausschliesslich die privaten Daten (Privatadresse, private E-Mail-Adresse etc.) aufzuführen. Die Erwähnung der Funktion (z.B. Klinikdirektorin bzw. Klinikdirektor) an der UZH, am USZ oder an einer anderen universitären Klinik (Kispi, Balgrist, PUK) ist nicht zulässig.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle am USZ bzw. an der universitären Klinik (Kispi, Balgrist, PUK).