Register der Interessenbindungen
Zugang für Professorinnen und Professoren - Login
Gemäss § 11a des Universitätsgesetzes (UniG) vom 15. März 1998 sind die Professorinnen und Professoren der UZH dazu verpflichtet, ihre Interessenbindungen offenzulegen. Die Offenlegungspflicht beginnt mit dem Amtsantritt an der UZH und endet mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses mit der UZH. Die registrierten Angaben werden in einem Register aufgeführt. Als Interessenbindungen gelten die Tätigkeiten, Funktionen und Mitwirkungen gemäss der Weisung vom 29.08.2016, welche Sie nach dem Login einsehen können.
Bitte füllen Sie das Anmeldeformular mit Ihrem Shortname/WebPass aus: